Warum Prüfung durch einen zertifizierten Dienstleister ?
In jüngster Zeit verbreiten sich auf den Markt immer mehr Anbieter von "Thermografiesystemen" im Bereich der Low-Cost Geräte.
Wenn der Einsatz dieser Geräte sicherlich in einem klar umrissenen Rahmen sinnvoll und gut ist, so kann er sich im Falle eines Schadeneintrittes zu einer dramatischen Falle für den Anlagenverantwortlichen werden und den Versicherungsschutz massiv gefährden.
Die Anschaffung eines Thermografiesystem welches im Preisbereich von wenigen tausend Euro liegt sowie eine ein oder mehrtägige Schulung durch den Hersteller oder sogar eine Personalzertifizierung nach DIN 54162 / DIN EN ISO 9712 Stufe 1 oder 2 reichen mit Abstand nicht aus, die Anforderungen der Sachversicherer zu erfüllen. Die Mindestanforderungen der Schadenversicherer an die Geräteeigenschaften werden durch diese Low-Costgeräte ebenfalls nicht erfüllt. Insofern ist ganz klar festzustellen, das sich mit ihnen eine wiederkehrende Prüfung durch einen zertifizierten und anerkannten Prüfer nicht ersetzen lässt.
Leider ist es nicht strafbar in Verkaufsgesprächen etwas zu verschweigen wenn man nicht ausdrücklich danach gefragt wird.
Diesen Umstand machen sich bedauerlicherweise viele Verkäufer und Hersteller dieser System wissentlich zu Nutzen oder wissen es wirklich nicht besser. Allein über die Schiene der Kostenersparnis werden häufig den ebenso ahnungslosen Kunden diese Billigkameras angedreht.
Der Großteil der Verkäufer und Hersteller haben dabei keine Ahnung vom praktischen Einsatz der Thermografie sowie von den rechtlichen und versicherungstechnischen Hintergründen oder ignorieren diese. Wir wissen das wir uns mit dieser Aussage weit aus dem Fenster lehnen, aber Fragen Sie Ihren Verkäufer / Hersteller einmal nach seiner fachlichen Qualifikation auf dem Gebiet der Elektrothermografie. Sie werden staunen.
In jedem Fall sollten Sie aber Ihren Sachversicherer darum bitten Ihnen schriftlich zu bestätigen, das Sie durch den Kauf und den Einsatz eines solchen Gerätes auf eine qualifizerte Dienstleistung durch einen zertifizierten und anerkannten Dienstleister verzichten können ohne ihren Versicherungsschutz zu gefährden.
Falls dieser Ihnen diese Bestätigung erteilt, was wir nicht erwarten, sollten Sie sich mit den einschlägigen Gesetzestexten, VDE Regelwerken und VdS Vorschriften auseinandersetzen.
Sie als Anlagenverantwortlicher stehen mit einem Bein im Gefängnis wenn etwas passiert, nicht der Verkäufer, nicht der Hersteller und nicht Ihr Buchhalter.
Gestern87
Woche338
Monat533
Insgesamt136545